Aktuelles
Beratungsförderung für „junge“ Unternehmen durch Gründercoaching Deutschland
Das Gründercoaching Deutschland wendet sich an Unternehmerinnen und Unternehmer in der Start- und Festigungsphase. Die Gründung bzw. Unternehmensübernahme darf nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Bundes und des Europäischen Sozialfonds (ESF).
Zielgruppe und Förderzweck
Über einen Zeitraum von zwölf Monaten können sich sowohl Gewerbetreibende (Handel, Handwerk, Industrie, Gast- und Fremdenverkehrsgewerbe, Handelsvertreter und -makler, sonstiges Dienstleistungsgewerbe, Verkehrsgewerbe) als auch Angehörige der freien Berufe von einem Coach betreuen lassen. Gefördert werden Coachingmaßnahmen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit. Dabei kann es sich zum Beispiel um die Vorbereitung von Finanzierungsgesprächen handeln, um die Ausarbeitung von Marketingstrategien oder auch um die Erstellung von Marktstudien.
Wie hoch sind die Zuschüsse im Gründercoaching Deutschland?
Existenzgründer erhalten grundsätzlich im Geltungsbereich der alten Bundesländer einschließlich Berlin einen Zuschuss in Höhe von 50 % des Honorars bei einer maximalen Bemessungsgrundlage von 6.000 Euro.
Wie sieht die besondere Förderung von Existenzgründern aus der Arbeitslosigkeit aus?
Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit, die die oben genannten Leistungen nach SGB II oder SGB III beziehen, erhalten im gesamten Bundesgebiet einen Zuschuss von 90 % des Beraterhonorars bei einer maximalen Bemessungsgrundlage von 4.000 Euro.
Wir beraten Sie gerne!
Die Steuerkanzlei Heinz Schätty ist für die Beratung zum Gründercoaching bei der KfW-Mittelstandsbank zugelassen. Wir sind akkreditierter Berater bei der KfW-Beraterbörse. Gerne können wir gemeinsam das Antragsverfahren besprechen und Sie mit Rat und Tat begleiten. Für weitere Informationen oder eine Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte an Herrn Dipl.-Bankbetriebswirt Peter Scherff (Telefon 05246/9267-20).
Steuerberater Heinz Schätty –
jetzt auch Fachberater für Unternehmensnachfolge!
In der Zeit von Februar bis Juni 2006 hat Herr Schätty an dem Fachseminar „Unternehmensnachfolge“ der ASW Akademie für Steuerrecht und Wirtschaft und der Fachhochschule Münster erfolgreich teilgenommen. Aufgrund der erbrachten Leistungen verlieh die Fachhochschule Münster Herrn Schätty am 24.06.2006 den Titel „Fachberater für Unternehmensnachfolge (FH)“. Dieser Qualifikationsnachweis wurde in Deutschland erstmalig vergeben.
Warum Beratung der Unternehmensnachfolge?
Die betriebswirtschaftlichen, zivil- und steuerrechtlichen Fragestellungen der mittelständigen Unternehmen im Zusammenhang mit der Unternehmensnachfolge haben in den letzten Jahren kontinuierlich an Bedeutung gewonnen.
Durch eine kritische Auswahl des Nachfolgers wird der Grundstein für eine dauerhafte Absicherung des „Lebenswerkes“ gesetzt. Gleichwohl gilt es, einen für alle Beteiligten optimierten Rahmen für die Nachfolgegestaltung zu finden und die weichenden Erben angemessen zu berücksichtigen.
Das Zusammenspiel von Steuer- und Zivilrecht ist in kaum einem Beratungsfeld so verwoben wie in dem der Unternehmensnachfolge.
Beratungsinhalte im Rahmen der Unternehmensnachfolge sind:
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Gestaltung und Durchführung einer Unternehmensnachfolge
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Zivilrechtliche Aspekte einer Unternehmensnachfolge
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Steuerliche Regelungen und Gestaltungsmöglichkeiten
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Unternehmensbewertung aus betriebswirtschaftlicher Sicht
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Finanzierungsfragen im Rahmen der Unternehmensnachfolge
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Besonderheiten internationaler Unternehmensnachfolge
Das Dienstleistungsangebot gilt nicht nur für betroffene Unternehmen, sondern auch für andere Steuerberatungskanzleien, die keine Spezialisierung auf diesem Gebiet vorweisen können.
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